RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hufenbach Gruppe GmbH für Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Schulungs- und Programmierungsleistungen.
§ 1
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Hufenbach Gruppe GmbH, insbesondere für alle Verträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Schulungs- und Programmierungsleistungen zwischen der Hufenbach Gruppe GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber.
Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hufenbach Gruppe GmbH und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung dieser AGB ausdrücklich zu.
Die AGB finden keine Anwendung für unsere Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter. Hierfür gelten unsere AGB für die Tätigkeiten als externer Datenschutzbeauftragter.
§ 2
Umfang und Durchführung des Auftrages
Gegenstand des Vertrages ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich bzw. in Textform vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die Leistung von Diensten, nicht aber einen bestimmten Erfolg. Der Auftragnehmer wird die geschuldete Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung aktueller Erkenntnisse und vorhandener Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen durchführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen oder Teile davon nach seiner Wahl durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte (Erfüllungsgehilfen bzw. Subunternehmer) erbringen zu lassen.
Die Aufgabenstellung und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch den Beratungsvertrag festgelegt. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsteile oder einer Vereinbarung in Textform.
Die vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachten Rechtsdienstleistungen sind Nebenleistungen im Sinne von § 5 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine umfassende Rechtsberatung (insbesondere im Arbeits-, Sozial- oder Versicherungsrecht) ist nicht Gegenstand des Vertrages und bleibt rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
§ 3
Pflichten des Auftraggebers und Abwerbeverbot
Zum Erbringen der Leistungen ist der Auftragnehmer auf die Unterstützung und Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber wird daher alle zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen und den Mitarbeitern des Auftragnehmers ungehinderten Zugang zu den für ihre Arbeit notwendigen Informationen verschaffen.
Der Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gegebenen Informationen und Unterlagen ausgehen, außer soweit diese offensichtlich unvollständig oder unrichtig sind. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten Daten und Informationen.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden) vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der vertraglichen Zusammenarbeit sowie bis 12 Monate nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit keine Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, hat er an den Auftragnehmer eine nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen.
§ 4
Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Informationen aus dem Betrieb des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und seinen Mitarbeitern diese Verpflichtung aufzuerlegen, vgl. § 5 dieser AGB.
§ 5
Vertraulichkeit / Datenschutz / Verwendung von E-Mail und Telefax
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrags auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz sind unter hufenbach-gruppe.de im Bereich Datenschutz erhältlich.
Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei unzulässig. Diese Verpflichtung bleibt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer sämtliche vertrags- und kundenbezogene Informationen per Telefax oder E-Mail zusenden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails unter Umständen nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
§ 6
Vergütung / Preisanpassung
Ist eine Zeitvergütung vereinbart, wird die für die jeweilige Tätigkeit aufgewendete Stundenzahl einschließlich der Reisezeiten abgerechnet. Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach dem Inhalt des Beratungsvertrages.
Die Vergütungssätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Spesen, Nebenkosten) enthalten keine Umsatzsteuer. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wenn und soweit sich die Gesamtkosten des Auftragnehmers für die Erbringung der Vertragsleistungen erhöhen, darf der Auftragnehmer die Entgelte für die betroffenen Vertragsleistungen einmal pro Kalenderjahr anpassen, insbesondere bei einer Erhöhung der Kosten von Subunternehmern oder bei einer Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten.
§ 7
Zahlung / Aufrechnung mit Gegenforderungen
Die im Vertrag geregelte Vergütung versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Leistungserbringung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet.
Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif sind oder die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8
Mängel
Dem Auftragnehmer ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Gelingt es dem Auftragnehmer auch nach Setzung der angemessenen Nachfrist nicht, den aufgetretenen Mangel zu beseitigen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Fehlern ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder Schäden, die in Folge fehlerhafter oder unsachgemäßer Umsetzung entstehen.
Die Mangelgewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Erhalt der Leistung bzw. bei einer ausdrücklich vereinbarten Werkleistung 12 Monate ab Abnahme des Werkes. Diese Frist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden am Leben, Körper und Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9
Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden auf Grundlage von Arglist, Übernahme einer Garantie oder einer Datenschutzverletzung.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer auch für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur bei Verletzung von Kardinalpflichten und beschränkt auf einen Betrag von max. € 500.000,– pro Schadensfall bzw. max. € 1.000.000,– pro Jahr.
Eine Haftung gegenüber Dritten besteht nur, wenn der Auftragnehmer der Weitergabe von Berichten, Gutachten und dergleichen an den Dritten vorher schriftlich zugestimmt hat.
§ 10
Verwendung von Arbeitsergebnissen, Schutzrechte und Referenzkunden
An Gutachten, Zeichnungen, Plänen, Entwürfen, Programmen, Berechnungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber mit seiner Marke/Firmenlogo zu Werbezwecken auf seiner Internetseite als Referenzkunden zu benennen. Der Auftraggeber erteilt mit seiner Beauftragung die dazu erforderliche Einwilligung.
§ 11
Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der Auftrag als durchgeführt und beendet, wenn dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis mündlich oder schriftlich übergeben wurde.
Für Dauerberatungen beträgt die Laufzeit des Vertrages ein Jahr und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. § 626 BGB bleibt unberührt. Die Anwendung des § 627 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
§ 12
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Änderungen
Für den Auftrag und sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Göttingen. Der Auftragnehmer ist jedoch auch dazu berechtigt, Klage am Sitz des Auftraggebers zu erheben.
Die Schriftform wird auch durch die Einhaltung der Textform (§ 126b BGB) gewahrt.
Stand: 02.02.2026